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In die Grundschule Pleißa wird in Zukunft weiter kräftig investiert.

Bedingungen für Kinder in Pleißa verbessern sich weiter

Die Grundschule Pleißa bekommt eine neue Außensportanlage. Darüber wurde Anfang September bei einer Bürgerversammlung im „Schützenhaus“ Pleißa informiert. Im städtischen Haushalt sind dafür rund 600.000 Euro eingeplant. Weitere 75.000 Euro sollen für die weitere Digitalisierung der Schule aufgewendet werden. Mit rund 100.000 Euro schlage die Umrüstung der Beleuchtung auf LED zu Buche. Auch für Kita, Feuerwehr und Rathaus sind in den kommenden Jahren Gelder eingestellt.

Freuen dürfen sich auch die Bücherfans im Ortsteil: Nachdem die Schulbibliothek der Grundschule Pleißa leider nicht allen Kindern zur Verfügung steht, wird es unter dem Namen „Bücherschenke“ ab dem 10. November ein entsprechendes, für jeden frei zugängliches Angebot im ehemaligen Rathaus von Pleißa geben. Das Konzept basiert auf den bekannten Bücherzellen unter dem Motto „Bring eins – Nimm eins“. Das heißt, die Bücher können von den Interessierten mitgenommen werden. Über Nachschub an neuen gebrauchten Büchern freuen sich die Initiatoren aber selbstverständlich auch.

Bei der Bürgerversammlung wurde zudem über nicht ganz ungefährliche Stellen auf dem Schulweg der Pleißaer Kinder sowie Tempo-30-Bereiche gesprochen. Hier gab es eine rege Diskussion und die Verwaltung nahm einige Anregungen mit. Auch die geplanten Radwege nach Rabenstein und Wüstenbrand waren Thema.

Drachenfest auf dem Hundesportplatz in Pleißa

Der Heimatverein Pleißa und der Hundesportverein Pleißa laden für den 3. Oktober ab 14 Uhr zum Drachenfest auf den Hundesportplatz Pleißa ein.

Bei passendem Wind können Jung und Alt ihre Drachen steigen lassen.

Die Mobile Kunstwerkstatt des Heimatvereins ist ebenfalls mit vor Ort. Mädchen und Jungen können dort nach Herzenslust aus Holz, Metall und Naturmaterialien kleine Kunstwerke gestalten.
 
Es lohnt sich aber durchaus, auch schon im Vorfeld kreativ zu sein. Denn der Heimatverein Pleißa will einmal mehr den schönsten, von den Kindern selbst gebastelten Drachen prämieren.
 
Die Kinder der Klasse 4 der Grundschule Pleißa backen leckeren Kuchen und geben diesen zusammen mit Kaffee und Kakao gegen eine Spende für die Klassenkasse ab. Wer es herzhafter mag: Die Mitglieder des Hundesportvereins werden Roster und Steaks grillen.

Sieben Punkte für einen gelingenden Übergang von der Kita zur Schule

„Der Übergang in die Schule ist eine der fundamentalsten Veränderungen in einem mitteleuropäischen Kinderleben.“ Das sagte Prof. Dr. Kathrin Aghamiri von der Fachhochschule Münster im Mai beim Fachforums „Wenn kleine Demokrat*innen in die Schule kommen … – Partizipation am Übergang Kita-Grundschule“. Damit der Übergang so reibungslos wie möglich über die Bühne geht und die Kinder gut in der Schule ankommen, müssen Eltern, ErzieherInnen und LehrerInnen Hand in Hand arbeiten. 

Leider hat das Sächsische Kultusministerium im Jahr 2018 die Vorschularbeit allein in die Hände der Eltern und der sächsischen Kitas gelegt, weil jahrelang von der Politik der Bedarf an LehrerInnen falsch eingeschätzt wurde. Das Problem: Mit einem der schlechtesten Personalschlüssel im ganzen Land sieht es in den Kitas auch nicht gerade rosig aus. Die Corona-Pandemie hat ebenfalls ihren Teil dazu beigetragen. Wenn sich Eltern jetzt also Sorgen machen, dass der Übergang von der Kita in die Grundschule in diesem Jahr nicht ganz so reibungslos über die Bühne gehen wird, dann ist das nicht vollkommen unbegründet.

Der Stadtelternrat hat sich von Anfang an dafür stark gemacht, dass Kitas und Grundschulen gemeinsam mit den Eltern in der Stadt ein gemeinsames Bildungsverständnis entwickeln. Wie elementar ein solches gemeinsames Verständnis des Bildungsauftrags für einen gelingenden Übergang von der Kita in die Grundschule ist, zeigte jüngst ein digitales Fachforum zur partizipativen Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule. Auf der Seite des Projektes „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ werden die Ergebnisse jetzt dokumentiert.

Demnach sind unter anderem folgende Punkte für einen gelingenden Übergang entscheidend:

• Bereitschaft aller AkteurInnen (Eltern, ErzieherInnen, LehrerInnen) zur Kooperation und sowie eine stetige und zielgerichtete Kommunikation

• Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen (Personal) in Kita und Schule

• gemeinsames Bildungsverständnis von Eltern, Kita und Schule eines Sozialraumes (also zum Beispiel eines Ortsteils)

• zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule eines Sozialraumes

• Angebote der Mitbestimmung in Kita (Kinderrat) und Schule (Klassenrat), um den Kindern deutlich zu machen, dass sie eine Stimme haben und diese auch gehört wird

• gegenseitiger Besuch von Veranstaltungen (Theaterveranstaltung, Lauftag) oder der Einrichtung (Grundschüler lesen den Vorschulen in der Kita vor)

• Berücksichtigung der Ideen von Kindern und Eltern

Elisabeth Dannenmann vom AWO Landesverband Schleswig-Holstein hat es in ihrem Vortrag während des digitalen Fachforums wie folgt auf den Punkt gebracht:

„Partizipation ist… 

• ein Kinderrecht

• eine Haltung

• eine Grundlage für pädagogisches Handeln“.

Ausgehend von diesem Idealbild haben wir in Limbach-Oberfrohna beim partizipativen Übergang von der Kita in die Grundschule sicher noch ein bisschen Luft nach oben. Wer mit uns gemeinsam etwas bewegen möchte, der kann sich gern unter frage@stelli.org bei uns melden.

 

„ Juchhe ich bin ein Schulkind und nicht mehr klein…“

Diese Zeile aus einem bekannten Kinderlied trifft auch in diesem Jahr wieder auf die Vorschulkinder zu, die vom Kindergarten in die Grundschule wechseln.

Der neue, wichtige Lebensabschnitt wird nicht nur von den Schulanfängern, sondern auch von deren Eltern mit vielen Erwartungen verknüpft. Während die Freude auf die Schule, auf das Neue und Unbekannte, den tollen Ranzen und nicht zuletzt auf die Zuckertüte bei den ABC- Schützen wächst, bewegen viele Eltern auch Fragen wie:

  • Wird mein Kind die Anforderungen der Schule erfüllen können?
  • Wird das Stillsitzen und Zuhören klappen?
  • Ist unser Kind gut auf den Schuleintritt vorbereitet?
  • Was können wir bis zum Schulanfang noch üben und trainieren?

Da es auch in diesem Jahr für die Vorschüler coronabedingt nicht möglich war, ihre künftige Schule näher kennenzulernen und sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen, sollen einige Hinweise und Gedanken für die Eltern der künftigen Erstklässler an dieser Stelle einen kleinen Einblick geben, wie sie ihr Kind unterstützen und vorbereiten können, damit der Übergang in die Grundschule gut gelingt.

  • Das Kind muss zum Schuleintritt noch nicht lesen, schreiben und rechnen können.
  • In spielerischen Situationen kann das Zählen, das Erfassen von einfachen Mengen, das richtige Halten des Stiftes und das Einhalten von Begrenzungen beim Malen Beachtung finden.
  • Es ist wichtig, das Sprechen und Zuhören zu üben, Geschichten vorzulesen oder gemeinsam zu malen, zu basteln und zu bauen. Alltagssituationen bieten viele Möglichkeiten, um das Sprechen im Satz und das Erzählen von Erlebnissen zu trainieren. Zügiges An- und Ausziehen, Schleifen binden und Ordnung in seinen Sachen halten, sind weitere wichtige Fähigkeiten, die ein künftiges Schulkind braucht. 
  • Auch das Abwarten und sich Zurücknehmen, wenn man mit anderen Kindern zusammen lernt, ist für unsere jüngsten Schüler nicht immer leicht. 

Es ist richtig, das wir Erwachsenen Unterstützung und Hilfe gewähren, wann immer das Kind dies braucht. Viele Dinge können die Kinder in diesem Alter aber auch schon allein bewältigen und werden selbstständiger, wenn wir ihnen unser Vertrauen schenken und sie in ihren Fähigkeiten bestärken.

Genießen Sie die spannende Zeit bis zum Schuleintritt und freuen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind auf den Schulanfang.

Die Autorin
Ines Gläßer verantwortet die Schulvorbereitung an der Grundschule Kändler.

Unterschriftenaktion zur Schulaufnahmeuntersuchung

Während wir noch immer auf eine Antwort des Zwickauer Landrates Dr. Christoph Scheurer (CDU) auf unseren Brief vom 5. Oktober 2020 warten, waren wir nicht untätig. Seit dem Wochenende läuft in den Kitas in Limbach-Oberfrohna und Hohenstein-Ernstthal eine Unterschriftenaktion. Interessierte Eltern – gern auch aus Callenberg und Niederfrohna – können dabei mit ihrer Unterschrift den Landrat dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass die Schulaufnahmeuntersuchungen auch in Zukunft in Limbach-Oberfrohna stattfinden können. Bekanntlich hat das Landratsamt entschieden, die Schulaufnahmeuntersuchung für die Schulanfänger 2021/2022 in Zwickau stattfinden zu lassen. Begründet wurde das mit verschärften Hygiene-Auflagen aufgrund der Corona-Pandemie. In unserem Schreiben an den Landrat hatten wir unseren Unmut bereits zum Ausdruck gebracht. Die „Freie Presse“ hat am 18. September 2020 über das Thema berichtet.

Die Unterschriftenlisten werden in diesen Tagen über die Mitglieder des Stadtelternrates Limbach-Oberfrohna e.V. an  die Kitas verteilt. Unter diesem Link stehen sie zum Download zur Verfügung. Ein Anschreiben an die Eltern, das den Unterschriftenlisten beigefügt werden sollte, gibt es hier zum Download. Wir bitten auch die Eltern, deren Kinder aktuell nicht davon betroffen sind, nach Zwickau fahren zu müssen, um ihre Unterschrift. Wir befürchten, dass die Schulaufnahmeunterschungen dauerhaft in Zwickau stattfinden sollen. Wir wissen aus vielen Gesprächen, dass die Schulaufnahmeuntersuchungen für die Kinder eine große Herausforderung darstellen. Wir werden aus diesem Grund auch noch einmal das Gespräch mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus suchen. In diesem Jahr kommt erschwerend hinzu, dass die sächsischen Gesundheitsämter mit den Bemühungen, die Corona-Pandemie einzudämmen, komplett überlastet sind. Vor diesem Hintergrund sollten die Verantwortlichen genau prüfen, ob es wirklich notwendig ist, alle Kinder einer Schulaufnahmeuntersuchung zu unterziehen. Wir gehen davon aus, dass auch die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas sehr gut beurteilen können, ob ein Kind in der Lage ist, den Anforderungen des Schulalltags gerecht zu werden oder ob es nicht besser ist, ihm noch ein unbeschwertes Jahr im Kindergarten zu gönnen. Unabhängig von der Corona-Pandemie halten wir es für unverhältnismäßig, den Kindern und deren Eltern die Fahrt nach Zwickau aufzubürden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln praktisch nicht zu realisieren ist. Dazu kommt, dass die vielen, nunmehr notwendigen Autofahrten der Eltern und Kinder von Limbach-Oberfrohna nach Zwickau auch aus Umweltaspekten eine absolute Katastrophe sind.

Es würde uns sehr freuen, wenn uns bis zum 9. November 2020 möglichst viele ausgefüllte Unterschriftenlisten per Post an

Stadtelternrat Limbach-Oberfrohna e.V.
Zum Lindenhof 9
09212 Limbach-Oberfrohna

erreichen würden. Am 12. November 2020 wollen wir die Unterschriftenlisten an den Landrat schicken. Fragen zur Aktion beantworten wir jederzeit gern per Mail unter frage@stelli.org, per WhatsApp unter 0171 2898247 und per Telefon unter 03722/4088687. Die auf den Unterschriftenlisten angegebenen persönlichen Daten werden durch uns elektronisch nicht erfasst oder gespeichert. Wir werden eine Kopie der Listen machen und die Originale an das Landratsamt senden. Wir hoffen, dass wir dann wenigstens darauf eine Antwort aus dem Landkreis erhalten.

Offener Brief zu den Schulaufnahmeuntersuchungen in Limbach-Oberfrohna

Am 5. Oktober 2020 schickten wir den folgenden Brief an den Dr. Christoph Scheurer, den Landrat des Landkreises Zwickau. Leider haben wir bisher keine Antwort von ihm beziehungsweise dem Landratsamt erhalten.


Sehr geehrter Herr Landrat,

bei der Schulanmeldung Anfang September in den Grundschulen von Limbach-Oberfrohna haben Eltern eine böse Überraschung erlebt: Sie haben dort erfahren, dass die Schulaufnahmeuntersuchungen für die Erstklässler des Schuljahres 2021/2022 aus Limbach-Oberfrohna im kommenden Jahr ausschließlich in Zwickau stattfinden sollen und nicht mehr in der Landratsamtsaußenstelle in Limbach-Oberfrohna. 

In der Folge haben sich zahlreiche Eltern aus Limbach-Oberfrohna an den Stadtelternrat gewandt. Tenor der Aussagen: Viele Eltern finden den weiten Weg nach Zwickau eine Zumutung. 

Wir möchten Sie deshalb mit diesem Schreiben eindringlich darum bitten, die Schuluntersuchungen weiterhin in Limbach-Oberfrohna stattfinden zu lassen.

Dies hat mehrere Gründe:

• Aufgrund der Entfernung zwischen Limbach-Oberfrohna und Zwickau von rund 50 Kilometern (über die A 72 oder die A 4 mit dem Auto ohne Stau und Parkplatzsuche in etwa 45 Minuten zu schaffen) beziehungsweise von rund 36 Kilometern (über die B173 in ebenfalls rund 45 Minuten zu schaffen) ist es besonders für Familien mit Geschwisterkindern (die in die Schule oder zur Kita müssen) und bei Terminen am zeitigen Morgen ein unglaublicher Kraftakt, die vorgegebenen Termine einzuhalten.

• Den fünf- und sechsjährigen Kindern, denen ein rund einstündiger Test bevorsteht und die sowieso schon aufgeregt sind, eine Anreise von ebenfalls fast einer Stunde abzuverlangen, ist keine Entscheidung im Sinne der Kinder. 

• Für Alleinerziehende mit Kleinkindern ist eine Teilnahme an der Untersuchung praktisch unmöglich, denn Geschwisterkinder dürfen nicht mehr mitgebracht werden. 

• Für Familien ohne eigenes Fahrzeug ist es praktisch unmöglich, termingenau nach Zwickau zu reisen. 

• Die vielen Fahrten (allein 240 Kinder aus Limbach-Oberfrohna) nach Zwickau sind im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes eine Katastrophe. 

In einem „Freie Presse“-Artikel (Chemnitzer Ausgabe, 18. September) begründet das Landratsamt die Entscheidung damit, „dass die aufgrund der Corona-Pandemie notwenigen hygienischen Anforderungen nur im Gesundheitsamt in Zwickau sichergestellt werden können“. 

Dazu ergeben sich folgende Fragen:

• Warum schickt das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau hunderte Familien auf Rundreise durch den Landkreis und verstößt damit ganz offensichtlich gegen den §1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19, der die Menschen in Sachsen dazu anhält, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren?

• Warum genau ist die Außenstelle in Limbach-Oberfrohna nicht geeignet? 

• Hat das Gesundheitsamt Zwickau bei der Stadt Limbach-Oberfrohna für die Untersuchungen geeignete Räume angefragt?

Darüber hinaus besteht unter der Elternschaft nach wie vor eine große Verunsicherung zu den Inhalten der Untersuchung. Wir würden Sie bitten, uns in Ihrer Antwort oder die Elternschaft über andere geeignete Kanäle (Amtsblatt, Pressegepräch) detailliert über den Inhalt der Untersuchungen nach § 26a Abs. 3 des SächsSchulG zu informieren. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Antworten in Auszügen im Sinne einer größtmöglichen Transparenz und einer umfassenden Bürgerbeteiligung auf unserer Webseite sowie in den sozialen Medien veröffentlichen werden.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung bis 20. Oktober 2020 und stehen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.

Evangelische Grundschule lädt ein

Die Evangelische Grundschule Bräunsdorf lädt ganz herzlich für Samstag, den 10. Oktober von 9.00 bis 12.30 Uhr, in die Untere Dorfstraße 47 nach Bräunsdorf ein.

Interessierte haben die Möglichkeit, die Schule kennenzulernen, dem Chor und der Theater-GTA zu lauschen. „Entdecken Sie unser Schulhaus und kommen Sie mit uns ins Gespräch. Neben verschiedenen Bastelangeboten verkaufen die Kinder auch die neueste Ausgabe unserer Schülerzeitung. Auch zum Thema „Digitale Medien in der Grundschule“ wird es Angebote geben. Für das leibliche Wohl sorgen Kaffee und Kuchen und Leckeres vom Grill. Wir freuen uns auf Sie“, sagt Schulleiterin Annekatrin Bratke

Schulsozialarbeit: Die Aussagen des Landrates im Plausibilitäts-Check

Unter dem Titel „Schulsozialarbeit: Landkreis pfeift auf Beteiligung“ hatten wir am 19. August einen längeren Text veröffentlicht, in dem wir unter anderem den Umgang der Landkreisverwaltung mit dem Thema Schulsozialarbeit kritisieren. Basierend auf diesem Text erschien am 2. September unter dem Titel „Elternvertreter fordern: Jeder Schule ihren Schulsozialarbeiter“ ein längerer Text zu unserer Kritik in den „Freie Presse“-Lokalausgaben Zwickau und Chemnitz. Am Nachmittag des gleichen Tages fand im Verwaltungszentrum Werdau dann eine unter vielen Gesichtspunkten bemerkenswerte Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Darüber hatten wir noch am gleichen Tag einen Text in unserem Blog veröffentlicht. Am 4. September berichtete dann die „Freie Presse“ in den Ausgaben Zwickau und Chemnitz über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Diesen Text wollen wir gern nutzen, um die Aussagen von Landrat Dr. Christoph Scheurer einem Plausibilitäts-Check zu unterziehen:

Aussage 1: Wenn alle Schulen, die einen Bedarf angemeldet haben, einen Schulsozialarbeiter bekommen würden, würde das drei Millionen Euro kosten.

Da wir die Sitzung nur über einen Lautsprecher im Foyer mitverfolgen konnten, wollen wir nicht die Hand dafür ins Feuer legen, ob dem Landrat die drei Millionen Euro zu teuer erscheinen. Bei der Frage, woher das Geld kommen könnte, hat er gleichwohl auf das Land verwiesen. In diesem Punkt gibt es zwischen dem Landrat und uns einen Konsens. Denn auch wir haben nie gefordert, dass der Landrat die Schulsozialarbeit aus seiner eigenen Schatulle bezahlen soll, uns aber gefragt, weshalb er sich offensichtlich, nachdem klar war, dass fast die Hälfte der Schulen im Landkreis, die Bedarf an einer Schulsozialarbeiterstelle angemeldet haben, leer ausgehen werden, nicht beim Land um mehr Geld bemüht hat. 

Fazit: Die Aussage des Landrates in plausibel. Jetzt muss es darum gehen, die notwendigen finanziellen Mittel zu akquirieren.

Aussage 2: An der Prioritätenliste lässt sich jetzt, wo das Schuljahr begonnen hat, nichts mehr ändern.

Wir müssen dem Landrat und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zu Gute halten, dass sie, als sie über die Prioritätenliste abstimmten, die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht abschätzen konnten. Wir hatten aber erwartet, dass ein Ereignis wie diese Pandemie, die für kaum vorstellbare Verwerfungen in den Familien und Schulen gesorgt hat, bei dem ein oder anderen Mitarbeiter in der Verwaltung und dem ein oder anderen Mitglied im Jugendhilfeausschuss ein Nachdenken darüber auslöst, welchen Bedarf die Schülerinnen und Schüler jetzt und in den kommenden Jahren wohl im Bereich der Schulsozialarbeit haben werden. Wir gehen jedenfalls von einer deutlichen Zunahme des Beratungsbedarfes aus.

Wir sehen natürlich, dass die bestehende Prioritätenliste nicht einfach geändert werden kann. Deshalb ist unsere Forderung auch so eindeutig: Jede Schule, die einen Sozialarbeiter benötigt, bekommt auch einen.

Fazit: Die Aussage ist nicht plausibel, an Plänen lässt sich immer etwas ändern, die Verwerfungen der Corona-Pandemie erzwingen diese Planänderungen geradezu.

Aussage 3: Die lange Laufzeit dieser Prioritätenliste soll für die wichtige Kontinuität in der Schulsozialarbeit sorgen.

Dass Kontinuität für den Erfolg der Schulsozialarbeit elementar ist, sehen auch wir so. Aus diesem Grund fragen wir uns, weshalb die erfolgreiche Schulsozialarbeit zum Beispiel an der Grundschule Pleißa und der Thomas-Müntzer-Grundschule keine Berücksichtigung fand. Inwieweit an anderen Schulen im Landkreis erfolgreiche Projekte der Schulsozialarbeit einfach beerdigt wurden, können wir nicht beurteilen (nehmen aber sachdienliche Hinweise gern unter frage@stelli.org entgegen).

Fazit: Die Aussage ist plausibel, widerspricht aber dem Handeln der Verwaltung, in dem zwei Schulen in Limbach-Oberfrohna die Schulsozialarbeiterstellen einfach gestrichen werden. 

Aussage 4: Die Beteiligung von Eltern ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Es mag sein, dass der Landrat die Eltern formell nicht beteiligen muss. In vielen Städten und Gemeinden, in anderen Landkreisen, in der Landes- und der Bundespolitik ist Bürgerbeteiligung – auch über die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung hinaus – mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Vorausschauende PolitikerInnen haben erkannt, dass frühzeitige Bürgerbeteiligung für bessere Entscheidungen und mehr Akzeptanz der Entscheidungen in der Bevölkerung sorgt und Populisten weniger Raum für deren demokratiezersetzenden Argumente gibt.

Die Aussage, dass bei einer notwendigen Beteiligung der Kreiselternrat der richtige Ansprechpartner gewesen wäre und nicht ein 19 Mitglieder starker Verein wie der Stadtelternrat von Limbach-Oberfrohna, ist in unseren Augen völlig korrekt. Wir hatten gar nicht vor, auf Landkreisebene beteiligt zu werden, zu den betroffenen Schulen im Limbach-Oberfrohna aber sehr gern unsere Einschätzung abgegeben. 

Mit Schreiben vom 21. Juni 2020 wollten wir gern vom Landrat wissen, inwieweit die Elternvertretungen der Schulen im Landkreis Zwickau, der Kreiselternrat Zwickau, der Landeselternrat Sachsen und die Schülervertretungen auf Landes- und Kreisebene in die Erstellung der Prioritätenliste einbezogen worden sind. In seiner Antwort vom 14. August 2020 teilte uns Frank Schubert, der Dezernent für Jugend, Soziales und Bildung, nur mit, dass die genannten Interessengruppen nicht einbezogen worden sind. Frank Schubert sah es nicht als notwendig an, zu begründen, weshalb auf diese Bürgerbeteiligung verzichtet worden ist.

Im Jugendhilfeausschuss verlor Landrat Dr. Christoph Scheurer auch kein Wort über die Proteste von Limbach-Oberfrohnas Oberbürgermeister Dr. Jesko Vogel und von Schulleitungen. Für uns ist damit klar: Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger seines Landkreises interessiert den Landrat herzlich wenig. Mehr als 30 Jahre nach der friedlichen Revolution in Sachsen ist das ein bedenklicher Umstand.

Fazit: Die Aussage ist nicht plausibel. Bürgerbeteiligung ist eine Selbstverständlichkeit.

Aussage 5: Eine Aufteilung der jetzt vorhandenen Schulsozialarbeiter auf mehrere Schulen ist aufgrund der Förderrichtlinie nicht möglich.

In der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) vom 12. März 2020 heißt es unter „V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung“ in Absatz 5 in der Tat: „Pro Schulstandort werden bis zu zwei Vollzeitäquivalente und grundsätzlich nicht weniger als 0,75 Vollzeitäquivalente gefördert.“ Eine Aufteilung auf mehrere Schulen ist damit nicht möglich. Wir werden diese sicher gut gedachte, aber in unserem Fall leider kontraproduktive Einschränkung mit dem Sächsischen Sozialministerium besprechen.

Fazit: Die Aussage ist plausibel. Jetzt muss eine Lösung gefunden werden, wie allen Schulen, die Bedarf an Schulsozialarbeit angemeldet haben, effektiv geholfen werden kann.

Schulsozialarbeit: Landrat ignoriert Sorgen der Eltern

Als „Fake News des Tages“ hat Dr. Christoph Scheurer, Landrat des Landkreises Zwickau, heute im Jugendhilfeausschuss einen Bericht der „Freien Presse“ bezeichnet. Der Text mit der Überschrift „Elternvertreter fordern: Jeder Schule ihren Schulsozialarbeiter“ war heute erschienen. Zudem ließ es sich der Landrat nicht nehmen, vor den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses den Stadtelternrat Limbach-Oberfrohna e.V. öffentlich zu diskreditieren.  Schulsozialarbeit: Landrat ignoriert Sorgen der Eltern weiterlesen