Es ist fast ein Jahr her, dass der Stadtelternrat an dieser Stelle über einen Text schrieb: „Geschafft: Tempo 30 vor allen Schulen und Kitas“. Hintergrund der Euphorie war die Nachricht, dass die Verkehrsminister der Länder während der seinerzeit laufenden Verkehrsministerkonferenz beschlossen hatten, dass vor Schulen, Kitas, aber auch Krankenhäusern und Seniorenheimen generell „Tempo 30“ gelten soll. Leider hatte wir in der ganzen Euphorie vergessen, dass uns die ganze Welt um unsere Bürokratie beneidet, weshalb sich in der Sache natürlich bisher noch nichts getan hat. Das geht aus einer ausführlichen Antwort des Fachbereiches Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna an den Stadtelternrat hervor.
Wörtlich heißt es in der Stellungnahme aus dem Rathaus: „Die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30. November 2016 ist mit Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2016 in Kraft getreten. Jedoch wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwVStVO) noch nicht entsprechend durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aktualisiert. Es existiert zurzeit auch noch kein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bzw. eine Handlungsanweisung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zur Umsetzung der Neuerungen. Eine konkrete Prüfung einzelner Objekte durch die Straßenverkehrsbehörde kann logischerweise jedoch erst dann seitens der Stadtverwaltung erfolgen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen feststehen.“ Und weiter heißt es: „Die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna ist sich ihrer großen Verantwortung bewusst und hat bereits 2013 ein Handlungskonzept zur Minimierung der Gefährdungen durch den fließenden Verkehr im Bereich von Schulen und Kindereinrichtungen erstellt und seitdem fortgeschrieben. Dieses Handlungskonzept stellt die Grundlage für alle Maßnahmen der aktiven bzw. passiven Geschwindigkeitsüberwachung, der verkehrsrechtlichen Anordnung von Verkehrszeichen sowie dem Bau von verkehrstechnischen Anlagen dar. Durch die fortlaufende Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen kommen wir dem Schutz schwacher Verkehrsteilnehmer nach. Ein Entwurf zur Realisierung der neu geschaffenen Möglichkeiten zur Ausbringung der Tempo-30-Beschilderung ist bereits erarbeitet worden. Sobald verbindliche Regularien von Seiten des Freistaates bestehen, werden wir unseren Entwurf nochmals gegenprüfen und dann schnellstmöglich realisieren.“ Die Stadt hat also ihre Hausaufgaben gemacht.
Jetzt heißt es für uns, übernehmen Sie, Herr Dulig. Im April hatte Sachsens Verkehrsminister verlauten lassen: „Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich: „Kinder und Ältere sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Im Straßenverkehr kommen sie täglich mit gefährlichen Unfallrisiken in Berührung und brauchen besonderen Schutz. Deshalb ist es wichtig, die Sicherheit vor Kindergärten, Grundschulen und Seniorenheimen weiter zu erhöhen. Mit der Vereinfachung für Tempo-30-Zonen können wir Unfällen vorbeugen und sorgen für mehr Verkehrssicherheit.“ Vor dem Einjährigen erinnern wir gern daran, dass es jetzt Zeit ist, den Worten Taten folgen zu lassen.