Am 5. Oktober 2020 schickten wir den folgenden Brief an den Dr. Christoph Scheurer, den Landrat des Landkreises Zwickau. Leider haben wir bisher keine Antwort von ihm beziehungsweise dem Landratsamt erhalten.
Sehr geehrter Herr Landrat,
bei der Schulanmeldung Anfang September in den Grundschulen von Limbach-Oberfrohna haben Eltern eine böse Überraschung erlebt: Sie haben dort erfahren, dass die Schulaufnahmeuntersuchungen für die Erstklässler des Schuljahres 2021/2022 aus Limbach-Oberfrohna im kommenden Jahr ausschließlich in Zwickau stattfinden sollen und nicht mehr in der Landratsamtsaußenstelle in Limbach-Oberfrohna.
In der Folge haben sich zahlreiche Eltern aus Limbach-Oberfrohna an den Stadtelternrat gewandt. Tenor der Aussagen: Viele Eltern finden den weiten Weg nach Zwickau eine Zumutung.
Wir möchten Sie deshalb mit diesem Schreiben eindringlich darum bitten, die Schuluntersuchungen weiterhin in Limbach-Oberfrohna stattfinden zu lassen.
Dies hat mehrere Gründe:
• Aufgrund der Entfernung zwischen Limbach-Oberfrohna und Zwickau von rund 50 Kilometern (über die A 72 oder die A 4 mit dem Auto ohne Stau und Parkplatzsuche in etwa 45 Minuten zu schaffen) beziehungsweise von rund 36 Kilometern (über die B173 in ebenfalls rund 45 Minuten zu schaffen) ist es besonders für Familien mit Geschwisterkindern (die in die Schule oder zur Kita müssen) und bei Terminen am zeitigen Morgen ein unglaublicher Kraftakt, die vorgegebenen Termine einzuhalten.
• Den fünf- und sechsjährigen Kindern, denen ein rund einstündiger Test bevorsteht und die sowieso schon aufgeregt sind, eine Anreise von ebenfalls fast einer Stunde abzuverlangen, ist keine Entscheidung im Sinne der Kinder.
• Für Alleinerziehende mit Kleinkindern ist eine Teilnahme an der Untersuchung praktisch unmöglich, denn Geschwisterkinder dürfen nicht mehr mitgebracht werden.
• Für Familien ohne eigenes Fahrzeug ist es praktisch unmöglich, termingenau nach Zwickau zu reisen.
• Die vielen Fahrten (allein 240 Kinder aus Limbach-Oberfrohna) nach Zwickau sind im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes eine Katastrophe.
In einem „Freie Presse“-Artikel (Chemnitzer Ausgabe, 18. September) begründet das Landratsamt die Entscheidung damit, „dass die aufgrund der Corona-Pandemie notwenigen hygienischen Anforderungen nur im Gesundheitsamt in Zwickau sichergestellt werden können“.
Dazu ergeben sich folgende Fragen:
• Warum schickt das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau hunderte Familien auf Rundreise durch den Landkreis und verstößt damit ganz offensichtlich gegen den §1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19, der die Menschen in Sachsen dazu anhält, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren?
• Warum genau ist die Außenstelle in Limbach-Oberfrohna nicht geeignet?
• Hat das Gesundheitsamt Zwickau bei der Stadt Limbach-Oberfrohna für die Untersuchungen geeignete Räume angefragt?
Darüber hinaus besteht unter der Elternschaft nach wie vor eine große Verunsicherung zu den Inhalten der Untersuchung. Wir würden Sie bitten, uns in Ihrer Antwort oder die Elternschaft über andere geeignete Kanäle (Amtsblatt, Pressegepräch) detailliert über den Inhalt der Untersuchungen nach § 26a Abs. 3 des SächsSchulG zu informieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Antworten in Auszügen im Sinne einer größtmöglichen Transparenz und einer umfassenden Bürgerbeteiligung auf unserer Webseite sowie in den sozialen Medien veröffentlichen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung bis 20. Oktober 2020 und stehen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.