Einige Eltern in Limbach-Oberfrohna werden nicht schlecht schauen, wenn sie in den nächsten Tagen die Abrechnung der Elternbeiträge für den Monat August in der Hand halten. Denn ab dem 1. August ist die Betreuung von Kindern in Kitas und Horten erneut teurer geworden. Die Beitragserhöhung wurde im Juli im Stadtspiegel veröffentlicht. Am 5. August berichtete die „Freie Presse“ und verglich dabei auch die Gebühren in Limbach-Oberfrohna mit denen anderer Städte in der Umgebung. Fazit: Limbach-Oberfrohna liegt bei den Gebühren an der Spitze.
„Wir registrieren in einigen Einrichtungen unter der Elternschaft einigen Unmut über die erneute Erhöhung der Elternbeiträge. Von der Elternschaft einer Kita liegt uns ein an den Oberbürgermeister gerichtetes „Protestschreiben“ vor“, sagt Christian Wobst, Vorsitzender des Stadtelternrates. Der Vorstand hält die Beiträge nicht für angemessen.
In § 15 (2) des Sächsischen Kitagesetzes heißt es: „Die ungekürzten Elternbeiträge sollen bei Krippen mindestens 15 und dürfen höchstens 23 Prozent, bei Kindergärten für die Zeit vor dem Schulvorbereitungsjahr mindestens 15 und höchstens 30 Prozent sowie bei Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horten höchstens 30 Prozent der zuletzt nach § 14 Absatz 2 bekannt gemachten Personal- und Sachkosten im Sinne von § 14 Absatz 1 betragen.“ In Limbach-Oberfrohna werden laut Satzung über das Erheben von Elternbeiträgen für die Kinderkrippe 23 Prozent und in Kindergarten und Hort 30 Prozent der Personal- und Sachkosten auf die Eltern umgelegt. Die Stadt befindet sich damit an der oberen Grenze des gesetzlich zulässigen Rahmens. Die Buchstaben des Gesetzes lassen aber durchaus Spielraum für Beitragssenkungen zu. Bei den vor dem Hintergrund der Kommunalwahl 2019 veröffentlichten Wahlprüfsteinen konnten sich immerhin fünf von sieben Parteien/Wählervereinigungen eine Beitragssenkung vorstellen. Ob die Kassenlage der Stadt dies jetzt und in Zukunft zulässt, ist für uns als Eltern nur schwer zu beurteilen. „Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung mit der notwendigen Transparenz auf den Unmut aus der Elternschaft reagieren wird“, sagt Christian Wobst.
Die im Stadtspiegel vom 9. Juli auf Seite 4 veröffentlichte Übersicht zu den Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete hat der Vorstand des Stadtelternrates zu Kenntnis genommen, es stellt sich aber die Frage, ob jeweils wirklich die wirtschaftlichste Variante gewählt wurde, insbesondre auch was die durch den Umbau der Kindertagesstätte „Am Hohen Hain“ und den Wegfall der dortigen Büroräume notwendige Anmietung von Büroflächen für die Gesellschaft für soziale Betreuung Bona Vita gGmbH angeht. „Auch hier sehen wir den Stadtrat in der Verantwortung, die Zahlen der Verwaltung zu prüfen“, sagt Christian Wobst.
Und er fügt hinzu: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Gehalt der pädagogischen Fachkräfte in der Bona Vita gGmbH, als größtem Träger in der Stadt, in den vergangenen Jahren sukzessive an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angepasst wurde. In unseren Augen ist das eine längst überfällige Wertschätzung der wichtigen Arbeit der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen. Ebenso begrüßen wir, dass den Fachkräften seit Juni 2019 pro Woche bis zu zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit bei einer Vollzeitstelle zur Verfügung stehen. Wir erwarten von der Stadt, dass sie mit den entsprechenden Kontrollmechanismen sicherstellt, dass diese Zeit auch für die dafür vom Gesetzgeber vorgesehenen Tätigkeiten genutzt und von den Trägern nicht zur Abfederung von Personalengpässen in den Einrichtungen missbraucht wird.“
Grundsätzlich sollte der Stadtrat prüfen, ob die Ausgliederung der Bona Vita gGmbH als eigenständige Tochter unter verschiedensten Gesichtspunkten (wirtschaftlich, pädagogisch, zukunftsorientiert) wirklich die richtige Entscheidung war und auch noch in Zukunft sein wird. Es drängt sich der Eindruck auf, dass andere Städte mit Kitas in kommunaler Trägerschaft besser dran sind.
Nach der Sommerpause wird der Stadtelternrat das Thema erneut auf die Agenda setzen.