Paragraf 6 Abs. 1 des Sächsischen Kitagesetzes ist eindeutig. Über die Mitwirkungspflicht der Eltern in den Kitas sagt er: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch die Elternversammlung und den Elternbeirat bei der Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung, die ihre Kinder besuchen, mit. Sie sind bei allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen.“ Diskussionen zwischen Elternratsmitgliedern und Kitaträger bleiben im Tagesgeschäft da nicht aus. Auch und vor allem wegen des katastrophal schlechten Personalschlüssels in den sächsischen Kitas. Den Bogen überzogen hat jetzt aber die Volkssolidarität Glauchau. Nach einem Bericht der „Freien Presse“ von heute hat sie ein unliebsames Elternratsmitglied einfach vor die Tür gesetzt. Wir sind gespannt, wie das Sächsische Kultusministerium in den nächsten Tagen auf den Gesetzesverstoß, die Mitwirkungsrechte der Eltern betreffend, reagiert.
Nachtrag 16. Dezember 2014: Nicht nur bei der Volkssolidarität in Glauchau werden Elternvertreter, die Kritik üben, vor die Tür gesetzt. In einer Lichtensteiner Kita traf es ebenfalls eine Familie. Das berichtet die „Freie Presse“. Und das Landesjugendamt schweigt auf eine Anfrage des Stadtelternrates Limbach-Oberfrohna noch immer.